background image

   

 

EXCO/FR22/RES/008 

STRENGTHENING THE PRACTICE OF THE INDEPENDENT IP ATTORNEY 

www.ficpi.org

 

1

 / 

1

 

 

 

Resolution des Exekutivkomittees 

Cannes, Frankreich, 25. bis 29. September 2022 

"Leitfaden für den Schutz von NFTs als Handelsmarken" 

FICPI

,  die Internationale Föderation von Patentanwälten, die die freiberuflich tätige 

Patentanwaltschaft weltweit umfassend repräsentiert, hat anlässlich des Weltkongresses in 

Cannes, Frankreich, vom 25. bis 29. September 2022 die folgende Resolution verabschiedet: 

feststellend, 

dass der Markt für Non-Fungible Tokens (NFTs) (nicht austauschbare 

Werteinheiten) in den letzten Jahren dramatisch gewachsen ist und dass NFTs heute wichtige 

finanzielle und rechtliche Instrumente sind;

 

berücksichtigend, 

dass die durch NFTs vermittelten Rechte unsicher sein können; 

anerkennend, 

dass digitale Kunstwerke, die durch NFTs beglaubigt werden, in verschiedenen 

Rechtsordnungen nicht immer als Marken anerkannt werden, während in einigen 

Rechtsordnungen die Regeln für die Eintragungsfähigkeit nicht eindeutig sind; 

weiter anerkennend, 

dass die Klassifizierung von NFTs und der mit ihnen verbundenen 

virtuellen Güter Probleme verursacht hat; 

weiter berücksichtigend, 

dass die Markenämter immer noch keinen klaren Ansatz für den 

Vergleich virtueller Waren mit realen Waren während der Prüfungs-, Widerspruchs-  und 

Löschungsverfahren haben; 

ebenso anerkennend, 

dass die Markenämter keine Anleitung zur Verwendung von NFTs als 

Marken, zum Nachweis der Verwendung von NFTs in Verbindung mit Widerspruchs-  und 

Löschungsverfahren (einschließlich der Löschung wegen mangelnder Benutzung) und in Bezug 

auf die Eintragung von Marken in Rechtsordnungen, in denen die Benutzung oder die Absicht 

der Benutzung erforderlich ist, bereitgestellt haben; 

FORDERT die Markenämter und die Gesetzgeber dringend auf: 

(a) Leitlinien für die Eintragung digitaler Kunstwerke, die durch NFTs beglaubigt wurden, 

bereitzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse und den Nachweis 

der Benutzung (falls zutreffend); 

(b) Leitlinien für die Klassifizierung von NFTs und/oder den mit NFTs verbundenen virtuellen 

Gütern bereitzustellen; und 

(c) Leitlinien für den Vergleich virtueller Waren mit realen Waren bei Prüfungs-, Widerspruchs- 

und Löschungsverfahren (einschließlich der Löschung wegen mangelnder Benutzung) 

bereitzustellen. 


Document Outline